Deutschland und die EU haben international ja schon den Ruf, überreguliert und voller detaillierter und strenger Gesetze und Regeln zu sein. Und das trifft definitiv auch auf den Bereich des Drohnenfliegens zu! Man kann NICHT einfach eine Drohne bestellen und losfliegen. Das wäre ja zu einfach. Es gibt eine ganze Reihe per Gesetz vorgeschriebene Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen, wenn man sich nicht strafbar machen möchte. Meistens geht es dabei um Schutz von Privatsphäre und Vermeidung von Unfällen – denn auch diese kommen leider immer wieder vor.
Die neue EU Drohnenverordnung 2021 schreibt vor, dass für jede Drohne eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Diese muss separat abgeschlossen werden, denn Unfälle mit Drohnen sind in normalen Haftpflichtversicherungen nicht mit inbegriffen. Es ist dabei völlig egal, ob Sie einfach ein Privatnutzer sind, der seine Drohne als Hobby fliegen möchte, oder ob Sie ein gewerblicher Videograph sind – Versicherung muss immer sein!
Gut ist, dass diese speziellen Drohnenversicherungen nicht teuer sind. Es gibt viele Webseiten, die eine Übersicht und einen Vergleich von den verschiedenen Drohnenversicherungs-Anbietern zeigen. Die billigsten Varianten dieser Haftpflichtversicherung kosten nur zwischen 30 und 40 Euro pro Jahr. Generell gilt jedoch, dass man mehr Selbstbeteiligung zahlen muss, je billiger die Versicherung ist. Es lohnt sich also, sich ein bisschen umzuschauen.
Jetzt haben Sie eine Drohne und eine Versicherung für die Drohne – und dürfen jedoch trotzdem nicht fliegen. Denn Sie, der Pilot, müssen per EU Drohnenverordnung eine Registrierung abschließen und sich mit einer Kennzeichnungsnummer ausstatten lassen, durch die Sie als Drohnenpilot immer identifiziert werden können. Diese e-ID muss dann auch auf Ihrer Drohne gut leserlich angebracht werden – idealerweise durch eine kleine Plakette, in die die ID Nummer eingraviert ist.
Und nicht einfach jeder wird so eine e-ID, die zum Drohnen Operieren berechtig, bekommen! Denn es gibt ein Mindestalter von 16 Jahren. Ausnahmen gelten für Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, selbst gebaut wurden und keine Kameras tragen.
Es gibt per EU Gesetz einen kleinen und einen großen Drohnenführerschein. Der kleine – auch EU Kompetenznachweis genannt – ist für sämtliche Drohnen erforderlich, und es gibt nur wenige Ausnahmen. Der große Drohnenführerschein ist hingegen nur dann erforderlich, wenn es sich um größere Drohnen handelt, die in den Kategorien OPEN A3 und A4 geflogen werden sollen.
Welche Kategorien bitte? Ja, da müssen Sie sich ebenfalls informieren: es gibt die fünf Drohnen-Klassen C0 bis C4, und drei Anwendungsszenarien: Open, Specific und Certified. Aus diesem Schema ergibt sich dann, in welche Kategorie Sie fallen. Bei den meisten privaten und auch gewerblichen Drohnenpiloten ist es so, dass sie in die Kategorie Open und die Unterkategorie A1 fallen. Da diese EU Drohnenverordnung noch sehr neu ist, gilt für Bestandsdrohnen eine Übergangsregelung, die Ihnen dabei helfen wird, Ihre Drohne zu klassifizieren, auch wenn Sie diese schon vor der Verabschiedung des neuen Gesetzen gekauft haben.
Hat man alle Voraussetzungen erfüllt, kann man endlich losfliegen – aber nicht überall. Es gibt strenge Regeln in dieser Hinsicht: zum Beispiel 100 m Abstand zu Autobahnen, Wasserwegen, Bahnanlagen, Kraftwerken, etc. außerdem mindestens eineinhalb Kilometer Abstand zu Flugplätzen und Airports. Besonders heikel ist das Fliegen in der Nähe von Privatgrundstücken: es ist verboten, über private Grundstücke und Wohngebiete zu fliegen, es sei denn, man hat die ausdrückliche Erlaubnis der Eigentümer. Aufnahmen von Personen sind sowieso strengstens verboten – man darf also nicht einfach irgendwelche Leute überfliegen, und Menschenansammlungen schon gar nicht.
Strafanzeigen und Bußgelder sind nicht die einzigen Gefahren, die man beim Drohnenflug beachten muss. Da Drohnen so unglaublich vielfältig genutzt werden können, gibt es immer wieder Unfälle und Probleme, die der Drohnenpilot einfach nicht vorausgesehen hat. Es ist daher wichtig, von den Fehlern anderer zu lernen und bekannte Gefahren zu vermeiden.
Fliegen Sie nicht in der Nähe von Flugplätzen oder Orten, wo Notfallhelikopter und dergleichen fliegen! Es kommt leider immer wieder zu Kollisionen von Drohnen und bemannten Fluggeräten, was lebensgefährlich für die Insassen ist. Selbst dann, wenn es nicht zu Kollisionen kommen, lenken die Drohnen die Piloten ab und es kommt zu Behinderungen beim Flugverkehr. Das muss wirklich nicht sein!
Außerdem häufig ein Problem: Drohnen und Stromleitungen. Diese beiden Dinge passen einfach nicht zusammen, aber irgendwie kommt es doch immer wieder vor, dass Drohnen in eine Stromleitung fliegen.